Ambulante Leistungen

Ambulante Konsultationen und Therapien, z.B. Röntgenuntersuchung oder Bestrahlung, sind durch die Grundversicherung der Krankenkasse oder Unfallversicherung gedeckt. Die Kosten werden Personen aller Versicherungskategorien erstattet (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

Tageschirurgischer Eingriff

Kleinere operative Eingriffe werden meist in der so genannten Tageschirurgie durchgeführt. Der Patient verlässt die Klinik bereits wenige Stunden nach dem chirurgischen Eingriff. Diese Leistungen sind durch die Grundversicherung gedeckt.

Stationärer Klinikaufenthalt

Stationäre Leistungen sind über die Spitalzusatzversicherung (privat/halbprivat) und die obligatorische Krankenpflegeversicherung oder Unfallversicherung gedeckt (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).